Schulden in Österreich

Zahlen, Daten, Fakten 2023

Hier findet sich ein umfassender Überblick über die aktuelle Situtation der Schuldenberatungen und ihrer Klient*innen in Österreich. 

Schuldenberatungen

Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen arbeiten kostenlos, öffentlich gefördert, flächendeckend und sind durch das Gütezeichen erkennbar. 

69

Beratungsstellen

60.539

unterstützte­ Personen

21.645

Erstkontakte

Privatkonkurse

Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulierungsverfahren“ bezeichnet. Seit 1995 gibt es in Österreich die Möglichkeit, sich durch den Privatkonkurs zu entschulden.

8.857

Privatkonkurse

wurden in Österreich eröffnet

90%
davon wurden von Schuldenberatungen begleitet

187.420

eröffnete Privatkonkurse insgesamt
(Von der Einführung 1995 bis 31.12.2023)

Gründe für Überschuldung

Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2023

Arbeitslosigkeit / Ein­kommensverschlechterung
90%
Umgang mit Geld / Mangelnde Finanzbildung
90%
Ehemalige Selbstständigkeit
90%
Lebenshaltungs- / Wohnkosten
90%
Scheidung / Trennung
90%
Persönliche Härtefälle
90%
Covid
90%
Wohnraumbeschaffung oder -ausstattung
90%

Frauen & Männer in der Schuldenberatung

Es gibt einige geschlechtsspezifische Unterschiede im Hinblick auf Schulden. 

Geschlechterverteilung in der Schuldenberatung

Frauen

Männer

Bereinigte Durchschnittsverschuldung

46.798 Euro
60.264 Euro

Politische Forderungen

Kreditinstitute wälzen bei der Vergabe von Krediten das Ausfallrisiko an Dritte ab,
indem sie Mithaftende bzw. Bürg*innen verlangen. In der Praxis führt die Insolvenz der Kreditnehmer*innen oft auch zur Insolvenz der Bürg*innen.

  • Eine Mithaftung oder Bürgschaft darf nur im Rahmen der persönlichen
    Bonität zulässig sein.
  • Einkommenslose Haushaltsangehörige dürfen keinesfalls zur Mithaftung oder
    Bürgschaft herangezogen werden.

Anhebung des Existenzminimums

Wer am Existenzminimum lebt, hat ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle und ist somit armutsgefährdet. Mit diesem Betrag das Auslangen zu finden und ein menschenwürdiges Leben zu führen ist kaum möglich.  

Das Existenzminimum muss an die Höhe des Referenzbudgets angehoben werden.

Die Referenzbudgets stellen notwendige, monatliche Haushaltsausgaben dar. Weitere Informationen zu den Referenzbudgets finden Sie hier.

Investition in Finanzbildung

Um Schuldenprobleme und finanzielle Ausgrenzung zu vermeiden, sind noch stärkere Investitionen in Finanzbildung
für Jugendliche und Erwachsene notwendig.

Probleme bei der Lohnpfändung beseitigen

In Österreich sind Arbeitgebende durch das System der Lohnpfändung belastet. Sie haften für die korrekte Abwicklung.

  • Die Abwicklung von Lohnpfändungen sollte nicht durch Arbeitgebende erfolgen – Übergabe der Zuständigkeit an eine staatliche Einrichtung
  • Unpfändbare Beträge am Konto müssen gekennzeichnet und automatisch sichergestellt werden, damit sie vor Kontopfändungen geschützt sind.

Die Pfändung von Gegenständen („Fahrnispfändung“) wird – entgegen der Intention des Gesetzgebers – häufig als Druckmittel eingesetzt. Es werden oft Gegenstände gepfändet, deren Verwertung kaum einen Erlös bringt.

Wenn Schuldner*innen bloß
über geringfügiges Vermögen verfügen, sollte eine Pfändung von Gegenständen bei bereits laufender
Lohnpfändung nicht mehr zulässig sein. 

Die Bestimmungen zur Unpfändbarkeit von Gegenständen müssen konkretisiert werden.

Insolvenzregeln für Privatpersonen dürfen nicht verschärft werden

2021 wurde die Möglichkeit eingeführt, dass Privatpersonen sich innerhalb von drei Jahren entschulden können. Diese Regelung läuft Mitte 2026 aus, wenn der Gesetzgeber nicht handelt. Eine erneute Verschärfung ist angesichts der multiplen Krisen nicht zu rechtfertigen.

Die 3-jährige Entschuldungsdauer muss bleiben!

Sozialleistungen in Österreich müssen armutsfest sein – das heißt, sie müssen ein Leben über der Armutsgefährdungsschwelle möglich machen. Die staatlich anerkannte Schuldenberatung empfiehlt eine Orientierung an den Referenzbudgets

Seit Jahren ist der Hauptgrund für Überschuldung „Arbeitslosigkeit / Einkommensverschlechterung“. Das Arbeitslosengeld ist viel zu niedrig. Eine Erhöhung der Nettoersatzrate auf 70 % ist zur Vermeidung von Überschuldung und Armut nötig. 

Bei einer Pfändung wegen Unterhaltsschulden werden vom ohnehin niedrigen Existenzminimum weitere 25 % abgezogen. Von diesem „Unterhalts-Existenzminimum“ können Betroffene nicht einmal mehr die nötigsten Ausgaben tätigen.

Das Unterhalts-Existenzminimum muss abgeschafft werden. Stattdessen soll der laufende Kindesunterhalt bei der Pfändung Vorrang vor anderen Schulden haben.

Ein großer Teil der Schulden von Betroffenen besteht oft aus erheblichen Zinsen und Kosten.
Dadurch steigen vormals
bewältigbare Schulden in ungeahnte Höhen. Eine österreichweite Erhebung zeigt, dass sich Schulden durchschnittlich nach acht Jahren verdreifachen! Es ist unverständlich, dass unsere Rechtsordnung das
zulässt.

  • Die Verrechnung von Zinsen und Kosten muss gedeckelt werden. 
  • Zahlungen sollten zuerst auf das Kapital angerechnet werden müssen.

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